DFStrab - Dienstanweisung für den Fahrdienst mit Straßenbahnen

V  Fahrbetrieb

§ 11 Allgemeine Pflichten beim Fahren des Zuges

Was sind allgemeine Pflichten beim Fahren von Zügen?
  • Pflichten
    • Einstellen verstellbarer Elemente vor Fahrtantritt
    • Konzentration auf Straßenverkehr und Schienenweg
    • Beschilderung des Fahrzeuges gemäß Zweck der Fahrt
    • Benutzung der Beleuchtung entsprechend der Sicht- und Witterungsverhältnisse
    • energiesparende und wirtschaftliche Fahrweise
    • besondere Verantwortung gegenüber den Fahrgästen
  • Regelungen
    • Fahren auf Sicht
    • Türen während der Fahrt geschlossen
    • Nutzung von Signal-, Beleuchtungs- und Beschallungseinrichtungen nur zu verkehrsnotwendigen Zwecken
    • "Rechts vor links" bei Gleiszusammenführungen ohne entsprechende Regelung
    • Streckengleise gelten als Vorranggleise (Haupt-/Nebenstraßenprinzip)
    • Linienverkehr vor Sonderverkehr
    • Personenverkehr vor Betriebsverkehr
  • Verbote
    • keine manipulierenden Eingriffe in die Fahrzeugtechnik
    • keine Veränderungen an Bedien- und Anzeigeelementen

§ 12 Zugbildung

Was versteht man unter Zugbildung?

  • Kuppeln mehrerer Fahrzeuge eines Fahrzeugtyps

Wer darf Fahrzeuge kuppeln?

  • ausschließlich unterwiesene Befugte
  • An- und Abkuppeln erfolgt durch Werkstattpersonal
  • bei Betirebsunregelmäßigkeiten auch durch Mitarbeiter der Leitstelle oder Fahrbedienstete

Wie ist zu kuppeln?

  • anzukuppelnder Zug muss festgebremst sein
  • langsam an diesen Zug heranfahren (bis auf ca. einen Meter)
  • Kupplungen ausrichten (beide Fahrzeuge müssen stehen und gesichert sein)
  • beim Entkuppeln in Gleisbögen ist grundsätzlich von der Außenseite der Krümmung her zwischen die Wagen zu treten
  • nach dem Ankuppeln ist die ordnungsgemäße mechanische und elektrische Verriegelung zu prüfen (Anfahr- und Bremsprobe)
  • Züge aus mehreren Fahrzeugen dürfen nur aus maxiaml zwei KT4D  gebildet werden

§ 13 Betriebs- und Sonderverkehr

Was geilt als Betriebsverkehr?

  • Ein- und Aussetzfahrten vom oder zum Betriebshof
  • gekennzeichnete Betriebsfahrten in der Wagenkarte
  • Ausbildungsfahrten
  • Fahrten mit Arbeitsfahrzeugen
  • Werkstatt- und Probefahrten

Wie sind solche Fahrten zu kennzeichnen?

  • anstelle der Linien- und Zielinformation ist eine dem Fahrzweck entsprechende Beschilderung zu führen ("Fahrschule", "Betriebsfahrt", "Werkstattfahrt")
  • Arbeitsfahrzeuge müssen nicht separat beschilder werden (Schleifwagen 303, Zweiwegefahrzeuge)

§ 14 Betriebshöfe und Abstellanlagen

Was ist auf Betriebshöfen und in Abstellanlagen zu beachten?

  • es gelten die Verkehrsregeln der StVO
  • Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich 20 km/h, sofern nicht anders ausgeschildert
  • in der Werkstatt ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren (im Bereich der Fahrleitungstrenner max. 15 km/h)
  • Fahrten innerhalb der Werkstatt nur durch unterwiesenes Personal
  • Vorbeifahrt am Fahrsignal F0 "Halt!" nur nach Aufforderung der Leitstelle
  • Fahrten auf dem Betriebshof
    • sind grundsätzlich in der Leitstelle anzumelden
    • ohne Anmeldung darf nur innerhalb der Werkstatt gefahren werden
    • ausgenommen davon sind planmäßige Fahrten vom Abstellort bis Signall S611
    • in der Tramhalle gilt max. 15 km/h
    • Rückwärtsfahrten aus der Abstellhalle nur nach Zustimmung der Leitstelle und bis maximal an Signal Sh7 (H-Tafel) auf Gleis 1c
    • Rückwärtsfahrten aus der Werkstatt, der Gleisharfe und vom Probe-/Bremsprüfgleis nur nach Zustimmung der Leitstelle unter Beachtung der Signale S181 bzw. S014 und bis maximal an Signal Sh7 (H-Tafel) auf Gleis 61
  • beim Abstellen eines Zuges ist dieser gegen Abrollen und unbefugtes Betreten sowie Ingangsetzen zu sichern, Fenster und Türen sind zu schließen
  • beim Abstellen des Fahrzeugs ist bis fünf Meter an das davor stehende Fahrzeug heranzufahren und anzuhalten, anschließend bis auf einen Meter heranfahren
  • beim Abstellen des Zuges auf dem Betriebshof ist der von der Leitstelle zugewiesene Stellplatz zu benutzen und das Fahrzeug abzurüsten:
    • Zug ischern
    • nach Fundsachen durchsuchen
    • Fenster schließen
    • Zug auf Beschädigungen kontrollieren
    • Zug ausschalten
    • Fahrzeugunterlagen und betriebsliche Formulare in zugewiesenen Fächern ablegen
  • für den Betriebshof gilt der Gleis- und Weichenplan gemäß Anlage 4 DFStrab

§ 15 Funktions- und Sichtprüfung am Fahrzeug

Was ist am Fahrzeug zu prüfen?

Funktionsprüfung

  • Türfunktion
  • Zugsignaleinrichtungen
  • Sichtfeld der Rückspiegel
  • Schienenbremse
  • Fahrscheinentwerter (an der ersten Endhaltestelle)

Sichtprüfung

  • Füllstand der Sandstreueinrichtung
  • Verbandkasten
  • Warndreieck
  • Warnweste
  • Feuerlöscher
  • Weichenstelleisen
  • Weichenbesen
  • Verplombung sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Schalter
  • Lack- und Blechschäden
  • Rückblickkamera
  • Verschluss der RFE  (Rückfahreinrichtung)

Funktions- und Sichtprüfung

  • Sandstreueinrichtung
  • Scheibenwischer

zusätzlich beim KT4D

  • Aufhängung der Schienenbremse
  • Arretierung der Kupplung
  • Beweglichkeit der Bahnräumer
  • Kurbel für Stromabnehmer
  • Verrieglung der Sitze über den Sandkästen
  • Verriegelung der Kästen der Hauptschalter (Batteriekasten)

Wichtig

Alle angegebenen Punkte gehören zum Aufrüsten des Fahrzeugs und sind vom Fahrbediensteten zu prüfen.

Bei defekten Sandläufen oder fehlender Verplombung - auch bei anderen festgestellten Schäden oder Mängeln - ist die Leitstelle zu informieren und deren Entscheidung zu erfragen, ob das Fahrzeug für den Liniendienst einsatzbereit ist oder ausgetauscht werden muss.

§ 16 Fahrgeschwindigkeit und Zugabstand

Wovon ist die Fahrgeschwidnigkeit abhängig?

  • Gleislage (Fliehkräfte in Gleisbögen, Zustand der Gleise)
  • Witterungsbedingungen (Nässe, Glätte)
  • Sichtverhältnisse (Helligkeit, Nebel)

Vorgegebene Geschwindigkeiten

  • die Streckengeschwindigkeit, wenn nicht extra signalisiert, beträgt 50 km/h
  • Haltestellen, die ohne Halt durchfahren werden maximal 20 km/h

Gleiskörper

  • straßenbündiger Gleiskörper gemäß StVO
  • besonderer Gleiskörper
    • mit Unterbrechungen gemäß StVO
    • ohne Unterbrechungen gemäß DFStrab
  • unabhängiger (bahneigener)  Gleiskörper gemäß DFStrab

Weichen und Gleiskreuzungen

  • spitz befahrene Weichen
    • kraftschlüssig festgelegt maximal 15 km/h
    • formschlüssig festgelegt maximal 20 km/h
  • stumpf befahrene Weichen maximal 20 km/h
  • Gleiskreuzungen maximal 20 km/h
  • Gleiswechsel ohne Signalisierung mit Streckengeschwindigkeit

§ 17 Signale

  • Signale müssen rechtzeitig gegeben werden
  • bei ausgefallenem oder nicht eindeutig wahrzunehmendem Signal ist nach der Bedeutung mit der größten Sicherheit zu handeln
  • bei Ausfall oder Störung von Fahrsignalen nur auf Anweisung der Leitstelle oder Betriebsaufsicht und dann mit besonderer Vorsicht unter Beachtung der allgemein gültigen Verkehrsregeln fahren
  • Signale, die durch ein weißes Kreuz mit schwarzem Rand oder Abdecktafeln gekennzeichnet sind, sind bedeutungslos (ungültig)
  • Gleisverschlingung Nauener Tor - stadteinwärts fahrende Züge haben Vorrang
  • bei Streckenabschnitten, die mit den Signalen So 5 (Begegnungsverbot Anfang)  und So 6 (Begegnungsverbot Ende)  signalisiert sind, haben Züge, bei denen So 5 angezeigt wird, Vorrang vor Zügen, denen So 5a (Begegnungsverbot Anfang, Vorrang gewähren) angezeigt wird
  • Zugsignale Z 1 (Spitzensignal) und Z 2 (Schusssignal) sind zu zeigen, wenn die Sichtverhältnisse (insbesondere bei Dämmerung oder Dunkelheit) es erfordern
  • Zugsignal Z 1 ist ständig zu zeigen bei Fahrten auf Streckengleisen
  • bei Wechsel der Gleislage in eine andere Gleislage oder Überschneidung mit übrigem Straßenverkehr ist Zugsignal Z 4 ( Fahrtrichtungssignal) zu zeigen;  gilt auch für die Ausfahrt aus besonderem oder unabhängigem Gleiskörper oder rechtzeitig bei Abfahrt von Haltestellen mit Gleislage am rechten Fahrbahnrand
  • es gelten die Signale gemäß Anlage 1 DFStrab

§ 18 Weichen, Gleiskreuzungen und Gleisschmieranlagen

Wann dürfen spitz befahrene Weichen oder mit Gleiskreuzungen verbundene Abzweigungen befahren werden?

  • wenn kein anderer Zug gefährdet wird

Was ist beim Befahren von spitzen Weichen zu beachten?

  • Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass mit einer Betriebsbremsung vor der Weiche angehalten werden kann
  • Sichtprüfung der Lage der Weichenzungen in die vorgeschriebene Richtung
  • bei Versagen der Stellvorrichtung elektrisch angesteuerter Weichen ist anzuhalten und die Weiche von Hand zu stellen
  • Ansteuerung elektrischer Weichen erfolgt im Linienbetrieb durch den Bordrechner
  • bei Betriebsfahrt (auch als Fahrschule) sind die Weichen von Hand zu stellen

Was ist sonst noch zu beachten?

  • stumpf befahrene Weichen, die mit dem Signal W14 signalisiert sind, dürfen nicht aufgefahren werden
  • beim Befahren von Weichen, Gleiskreuzungen und -schmieranlagen ist nicht zusätzlich zu sanden
  • entriegelete Gleiswechsel sind mit Signal G2a (10 km/h) zu beschildern

§ 19 Eingleisige Strecke

Was ist bei eingleisigen Strecken zu beachten?

  • gesichert durch Fahrsignalanlage
  • ohne technische Sicherung (z.B. Ausfall der FSA) wird auf Sicht gefahren und das nur auf Anordnung;  dies gilt auch für Folgefahrten
  • Gleisverschlingung Nauener Tor (bei Ausfall der FSA)
    • stadteinwärts fahrende Züge haben Vorrang (signalisierung mittels So5 und So5a)
  • baubedingte eingleisige Abschnitte werden gemäß Betra befahren

§ 20 Bremsen

Worauf muss man beim Bremsen mit einer Straßenbahn achten?

  • bei einer Betriebsbremsung rechtzeitig und ohne Ruck abbremsen
  • darauf achten, dass die Räder nicht gleiten
  • falls erforderlich, sanden
  • beim Auslsen der Notbremse ist Ursache festzustellen
  • wenn Weiterfahrt möglich, dann erst nach Rückstellung der Notbremse
  • Betätigung der Schienenbremse nur bei Gefahr
  • bei vermindertem Bremsvermögen des Zuges ist die Geschwindigkeit anzupassen
    • Fahrgäste können bis zur nächsten Haltestelle oder Ausstiegsmöglichkeit mitgenommen werden;  Zug muss ausgetauchst werden
  • bei Versagen der Betriebsbremse restliche zur Verfügung stehende Bremsen nutzen 
    • Dahrgäste können bis zur nächsten Haltestelle oder Ausstiegsmöglichkeit mitgenommen werden
    • höchstens mit 15 km/h fahren;  Zug muss ausgetauchst werden
  • bei Ausfall aller Bremsen darf nicht weitergefahren werden;  Zug ist durch Abschleppen oder Abschieben auszutauschen
  • eine defekte Bremse darf erst gelöst werden, wenn Zug gegen Abrollen gesichert ist

§ 21 Rückwärtsfahren

Was ist eine Rückwärtsfahrt?

  • Fahrten, bei denen nicht die in Fahrtrichtung vorn gelegene Bedieneinrichtung (vorderer Fahrerstand) genutzt wird

Wie darf rückwärts gefahren werden?

  • Zugspitze ist mit einem Fahrbediensteten zu besetzen
    • dieser erteilt Aufträge zum Fahren und Bremsen (Auftragssignale)
    • dieser ist für das Rückwärtsfahren auch verantwortlich
  • Rückwärtsfahrten sind nur erlaubt, wenn niemand gefährdet wird
  • vor dem Wechsel der Fahrtrichtung darauf achten, dass Weiche freigefahren ist
  • es sind die vorgesehenen technischen Einrichtungen des Zuges (Rangiersignal) oder Signalpfeife zur Übermittlung der Signale zu verwenden
  • Verwendung des Signalmittels ist untereinander abzustimmen
  • vor Fahrt Signalversätndigung durchführen

Welche Auftragssignale sind gültig?

  • Abfahrauftrag - ein kurzer Ton
  • Haltauftrag - zwei kurze Töne oder jeder nach der Abfahrt gegebene Ton
  • Soforthalteauftrag - drei oder mehr kurze Töne

§ 22 Schieben und Schleppen

Wann werden Fahrzeuge geschoben oder geschleppt?

  • wenn diese nicht mit eigener Kraft bewegt werden können

Wie darf geschoben oder geschleppt werden?

  • Spitze des Zuges ist mit Fahrbedienstetem zu besetzen
    • dieser gibt dem Fahrer Aufträge zum Fahren oder Bremsen
    • ist für den Zug verantwortlich
  • beim Schleppen ist der geschleppte Zug mit Fahrbedienstetem zu besetzen
  • abzuschleppendes Fahrzeug muss bei unbeabsichtigter Zugtrennung gegen Abrollen gesichert werden
  • Kunden dürfen nur dann bis zur nächsten Ausstiegsmöglichkeit befördert werden, wenn ihre Sicherheit gewährleistet ist
  • sind bei schlechter Sicht oder Dunkelheit am Zugverband die Signale Z1 (Spitzensignal) oder Z2 (Schlusssignal) nicht anzeigbar, ist die Erkennbarkeit mittels anderer Mittel sicherzustellen
  • an beiden Fahrzeugen ist Z5 (Warnblinksignal) einzuschalten, bzw. am Havariefahrzeug Z5 und gelbes Blinklicht
  • Höchstgeschwindigkeit beim Schleppen oder Schienem beträgt 20 km/h

§ 23 Bau- und Gefahrenstellen

Wie muss man sich verhalten?

  • es ist so vorsichtig an Bau- und Gefahrenstellen innerhalb und in unmittelbarer Nähe der Gleise heranzufahren, dass
    • eine Gefährdung ausgeschlossen ist
    • der Zug davor durch eine Betriebsbremsung zum Halten gebracht werden kann
  • an Baufahrzeuge und fahrbare Arbeitsmittel darf nur so weit herangefahren werden, dass ein Rangieren dieser Fahrzeuge gewährleistet ist (15m Abstand zur Gefahrenstelle)
  • Aufträge der Sicherungsposten sind zu beachten
  • Durchfahrtsbreite und -höhe sind zu beachten (Profilfreiheit)

§ 24 Betriebsfunk und Betriebsleitsystem

  • Betriebsfunk ist gemäß Anlage 2 DFStrab zu bedienen
  • Linie und Kurs sind vor Ab-/Ausfahrt in den Bordrechner (IBIS) einzugeben
  • mündliche und digitale Anweisungen (Textmeldungen IBIS) sind zu quittieren

§ 25 Meldungen

Was ist zu melden?

  • Unfälle mit eigener Beteiligung
  • Unfälle ohne eigene Beteiligung bei Behinderung oder Hilfestellung
  • Entgleisungen, Fahrzeugbrände, Benutzung des Feuerlöschers
  • Überfälle und Tätlichkeiten
  • Streckenmängel, ungesicherte Bau- und Gefahrenstellen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen oder zu Schäden führen können
  • Schäden am Zug an Betriebsanlagen (auch Sandmangel)
  • Störungen an Signal- oder Lichtzeichenanlagen (auch Bü-Sicherung)
  • Fundsachen
  • nicht bedienbare Haltestellen, sowie zurückgelassene Kunden
  • Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen bei Gefährdung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes
  • Gefahren-, Not- und Zwangsbremsungen
  • Schäden am Zug spätestens an der letzten Endhaltestelle melden
  • Vorfälle, durch die Forderungen oder Beschwerden zu erwarten sind

§ 26 Hilfeleistung

Wem ist Hilfe zu leisten?

  • hilflosen oder verletzten Personen auch außerhalb des Zuges

Wie hat man sich zu verhalten?

  • Betreuung obliegt so lange dem Mitarbeiter, bis ein anderer die Fürsorge übernimmt
  • falls erforderlich, ist auch danach weiterhin Hilf zu leisten
  • kommen Personen durch elektrische Spannung zu Schaden oder werden gefährdet, sind spannungsführende Teile unverzüglich abzuschalten bzw. dies zu veranlassen