DFStrab - Dienstanweisung für den Fahrdienst mit Straßenbahnen

IV  Fahrbedienstete

§ 6 Pflichten

Wassind die Pflichten des Fahrbediensteten?
  • eigenverantwortliche und gewissenhafte Erfüllung der Aufgaben
  • gepflegtes Ercheinungsbild
  • Tragen betrieblich vorgegebener Dienstkleidung
  • vertraut bleiben mit zu bedienenden Fahrzeugen und Einrichtungen
  • stets auf aktuellem Stand bleiben bei
    • DFStrab (Dienstunterricht halbjährlich)
    • Betras (Schaukästen Verwaltungsgebäude BHB, Ordner Pausenraum HB)
  • Gültigkeit der Fahrberechtigung
  • Anordnungen hoheitlicher Aufgabenträger ist Folge zu leisten, sofern diese nicht im Widerspruch der Dienstanweisung stehen
  • Durchführen von Fahrten nur mit Auftrag und Tätigkeiten nur mit Berechtigung
  • Hilfe leisten bei Notstand oder außergewöhlichen Ereignissen an dienstfreien Tagen
  • Klärung von Sachverhalten nach Vorfällen unverzüglich bei Vorgesetztem, dabei ist der betriebliche Meldeweg einzuhalten
  • Rauchverbot in den Fahrzeugen ist einzuhalten

§ 7 Verantwortung für Betriebsanlagen und Fahrzeuge

Was versteht man unter Verantwortung für Betriebsanlagen und Fahrzeuge?

  • eigenmächtige Handlungen und Änderungen an Betriebsanlagen und Fahrzeugen sind verboten
  • Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht manipuliert werden, Überbrückung nur auf Anweisung
  • Gefährdungen der Betriebssicherheit oder Sicherheit und Ordnung des Bahnbetriebes sind sofort der Leitstelle zu melden und nach Möglichkeit Personalien des Verursachers festzustellen
  • Schäden an Betriebsanlagen und Fahrzeugen, sowie gefährliche Umstände sind sofort der Leitstelle zu melden, Vorsichtsmaßnahmen sind zu treffen, wenn die Gefahr nicht beseitigt werden kann
  • Betriebsfremde dürfen Fahrzeuge und Betriebsanlagen nicht bedienen
  • Zug ist zu sichern bei Verlassen des Fahrzeugführerstandes
  • Sauberkeit im Innenraum des Fahrzeuges ist zu gewährleisten, notfalls durch Austausch des Fahrzeuges

§ 8 Dienstverschwiegenheit

Was versteht man unter Dienstverschwiegenheit?

  • Verschwiegenheit über diesntliche Angelegenheiten gegenüber Dritten
  • gegenüber Mitarbeitern der Aufsichtsbehörden sowie bei polizeilichen und gerichtlichen Vernehmungen sind nur zur Klärung des Sachverhaltes erforderliche Angaben zu machen - auch zum eigenen Schutz -, die in Zusammenhange mit dem Ereignis stehen und auf direkter eigener Wahrnehmung beruhen
  • Angaben über Vermutungen sind zu unterlassen
  • Aussageverweigerungsrechte nach StPO sind zu beachten  (Schutz der eigenen Person und des Unternehmens)
  • Aussagen zur Person dürfen nicht verweigert werden
  • Information des Vorgesetzten bei gerichtlichen Anhörungen und Erörterungen des Vorfalls mit selbigem

§ 9 Dienstfähigkeit und Diensttauglichkeit

Was versteht man unter Dienstunfähigkeit?

  • gesundheitliche Beeinträchtigungen
  • Alokholkonsum (es gilt die 0,0‰ Grenze)
  • Einfluss durch Drogenkpnsum
  • Einnahme von die Fahrtüchtigkeit einschränkenden Medikamenten

Was sind in diesem Fall die Pflichten des Fahrbediensteten?

  • Dienstunfähigkeit ist unverzügich anzuzeigen (Planer, Gruppenleiter, Leitstelle informieren)
  • Wiedererlangen der Dienstfähigkeit anzeigen

Was ist für die Diensttauglichkeit notwendig?

  • auf Verlangen des Vorgesetzten Untersuchung beim Betriebsarzt
  • Seh- und Hörhilfen sind zu benutzen, wenn notwenidg und dürfen die Diensttauglichkeit nicht einschränken
  • Blutspende ist bis spätestens 12 Stunden vor Dienstbeginn möglich

§ 10 Rechtsangelegenheiten

Was ist dem Vorgesetzten zu melden?

  • den Fahrbediensteten betreffende Straf- und straßenverkehrsrechtliche Bußgeldverfahren, insofern seitens des Arbeitgebers hieran ein berechtigtes Interesse besteht
  • notwendige Schriftstücke und Entscheidungen der Gerichte, Staatsanwaltschaft oder anderer Behörden sind vorzuzeigen
  • ferner ist zu melden
    • Verlust oder Entzug der Fahrerlaubnis
    • Fahrverbot
    • gebührenpflichtige Verwarnungen
  • Fahrbedienstete, die im Zusammenhang mit einem dienstlichen Ereignis einen Strafantrag stellen oder zurückziehen
  • bei zivilrechtlichen Verfahren, die in Zusammenhang mit einem dienstlichen Ereignis stehen, sind sofort zu melden
  • Führung eines Verfahrens ist dem Unternehmen nach Einvernehmen zu überlassen, wenn es den Mitarbeite von  der Haftung freistellt