DFStrab - Dienstanweisung für den Fahrdienst mit Straßenbahnen

VI Betriebsdurchführung Linienverkehr

§27 Dienstverrichtung

Was steht im Dienstplan?

  • Dienstbeginn und -ende, jedoch nicht eventuell enthaltene Blockpausen
  • Ablöseort, Linie und Kurs (Linie und Kurs =  Umlauf)

Welche Pflichten hat der Fahrbedienstete?

  • rechtzeitige Information über Dienste und -änderungen
  • planmäßige Aus-/Abfahrt laut Wagenkarte
  • Fahrzeugübernahme am vrgegebenen Ablöseort
  • Informationen des ablösenden Fahrers über
    • Schäden und Mängel am Zug
    • Streckenverhältnisse und -besonderheiten
    • Bekanntmachungen (Betras, Baustellen, etc.)
  • Prüfen der Wirksamkeit der Bremsen nach Übernahme des Zuges
  • Prüfen des Sandvorrats an nächster Endhaltestelle
  • außerhalb des Betriebshofes abgestellte Züge sind abzuschließen
  • bei fehlender Ablösung in Abstimmung mit der Leitstelle Dienst fortsetzen (maximale Arbeitszeitlänge 10h beachten)

§28 Dienstausrüstung

Was hat der Fahrbeidenstete mitzuführen?

  • Fahrberechtigung
  • betirebliche Formulare
  • Ausrüstungsgegenstände
  • Wagenkarte
  • persönliche Sachen sind zu verschließen oder mitzunehmen

§29 Linienweg

Wie haben Fahrten im Linienbetrieb zu erfolgen?

  • Linien- und Zielinformationen gemäß Wagenkarte eingeben
  • Fahrten gemäß Wagenkarte
  • kein eigenmächtiges Abweichen vom Linienweg

§30 Bedienen von Haltestellen

Wie verhält sich der Fahrbedienstete an Haltestellen?

  • fahrplanmäßiges Abfahren (zu früh abfahren ist unzulässig)
  • alle Haltestellen des Fahrplans im Linenverkehr sind zu bedienen
  • Bedarfshalt ab 20:00 Uhr
  • Anhalten am Bahnsteigende (Sh7 H-Tafel oder Beginn der Rampe)
  • bei Markierung für Sehbehinderte (weißes Viereck mit Rillen oder Noppen) ist mit der ersten Tür dort anzuhalten
  • Doppelhaltestellen sind bei Halt an hintere Position doppelt zu bedienen, falls noch Fahrgäste zu- oder aussteigen möchten
  • Rampe bei Ein-/Ausstieg mobilitätseingeschränkter Personen nutzen (Meldung im IBIS anschließend absetzen - Rampe benutzt)
  • Fahrgastwechsel durch Türfreigabe oder Zentral öffnen einleiten
  • Beenden des Fahrgastwechsels erst nach Sicherstellen, dass kein Fahrgast gefährdet wird
  • Abfahrt ohne Behinderung von Personen an der Haltestelle

§31 Mitnahme von Kunden bei Ein- und Aussetzfahrten

Was sind Ein- und Aussetzfahrten?

  • Betirebsfahrten vom/zum Betriebshof
  • Fahrten in die oder aus der Wendestelle (von Ankunfts- zur Abfahrtshaltestelle)

Was ist dabei zu beachten?

  • keine Fahrgäste mehr im Fahrzeug (an der Endhaltestelle durch den Zug gehen)
  • Betriebsangehörige (auch in zivil) dürfen mitgenommen werden

§32 Ausgabe und Prüfen von Fahrausweisen

Wie ist mit Automaten und Entwertern umzugehen?

  • Störungen an Fahrkartenautomaten und Entwertern sind der Leitstelle zu melden
  • Kunden, die trotz Bezahlung am Automaten keinen Fahrausweis oder Wechselgeld erhalten, ist der Sachverhalt, wenn angefordert, zu bestätigen
  • Missbrauch von Fahrausweisen ist der Leitstelle zu melden

§33 Verhalten während der Fahrt

Was ist erlaubt und was ist nicht erlaubt?

  • Essen und Trinken während der Fahrt ist nicht gestattet
  • Mobiltelefone, Radio, Navigationsgeräte oder Geräte zur Wiedergabe oder Aufnahme dürfen nicht benutzen werden
  • keine Unterhaltungen (auch nicht mit Kollegen auf dem Weg zum Ablöseort)
  • Auskünfte dürfen bei Stillstand des Zuges gegeben werden
  • betriebliche Gespräche mit Vorgesetzten und Anordnungsbefugten sind erlaubt

§34 Anschlussbeziehungen

Was sind Anschlussbeziehungen und was muss dabei beachtet werden?

  • an Umsteigehaltestellen auf Anschlüsse achten
  • planmäßige Anschlüsse gewähren (vermerkt in Wagenkarte und Information im Bordcomputer)
  • zufällige Anschlüsse sind im Sinne des Kundendienstes zu gewähren

§35 Verhalten an Endhaltestellen

Was ist zu beachten?

  • Zug gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern
  • bei DUnkelheit mindestens mit eingeschaltetem Standlicht abstellen
  • Überprügen auf Beschädigungen innen und außen - Schäden melden und evtl. Beweisstücke sichern
  • Fundsachen (durch die Bahn gehen)
  • an kombinierter End-/Abfahrtshaltestelle (SC, PLN) den Fahrgästen Einstieg ermöglichen
  • KA nach Ankunft in der Endhaltestelle in Abfahrtshaltestelle vorfahren, sofern man in der Wendepause im Fahrzeug verbleibt
  • Vorgesetzte, Anordnungsbefugte und Mitarbeiter des Kontrolldienstes dürfen über die Endhaltestelle hinaus mit in die Wendestelle fahren (bei Unsicherheit ausweisen)