DFStrab - Dienstanweisung für den Fahrdienst mit Straßenbahnen
VI Betriebsdurchführung Linienverkehr
§27 Dienstverrichtung
Was steht im Dienstplan?
- Dienstbeginn und -ende, jedoch nicht eventuell enthaltene Blockpausen
- Ablöseort, Linie und Kurs (Linie und Kurs = Umlauf)
Welche Pflichten hat der Fahrbedienstete?
- rechtzeitige Information über Dienste und -änderungen
- planmäßige Aus-/Abfahrt laut Wagenkarte
- Fahrzeugübernahme am vrgegebenen Ablöseort
- Informationen des ablösenden Fahrers über
- Schäden und Mängel am Zug
- Streckenverhältnisse und -besonderheiten
- Bekanntmachungen (Betras, Baustellen, etc.)
- Prüfen der Wirksamkeit der Bremsen nach Übernahme des Zuges
- Prüfen des Sandvorrats an nächster Endhaltestelle
- außerhalb des Betriebshofes abgestellte Züge sind abzuschließen
- bei fehlender Ablösung in Abstimmung mit der Leitstelle Dienst fortsetzen (maximale Arbeitszeitlänge 10h beachten)
§28 Dienstausrüstung
Was hat der Fahrbeidenstete mitzuführen?
- Fahrberechtigung
- betirebliche Formulare
- Ausrüstungsgegenstände
- Wagenkarte
- persönliche Sachen sind zu verschließen oder mitzunehmen
§29 Linienweg
Wie haben Fahrten im Linienbetrieb zu erfolgen?
- Linien- und Zielinformationen gemäß Wagenkarte eingeben
- Fahrten gemäß Wagenkarte
- kein eigenmächtiges Abweichen vom Linienweg
§30 Bedienen von Haltestellen
Wie verhält sich der Fahrbedienstete an Haltestellen?
- fahrplanmäßiges Abfahren (zu früh abfahren ist unzulässig)
- alle Haltestellen des Fahrplans im Linenverkehr sind zu bedienen
- Bedarfshalt ab 20:00 Uhr
- Anhalten am Bahnsteigende (Sh7 H-Tafel oder Beginn der Rampe)
- bei Markierung für Sehbehinderte (weißes Viereck mit Rillen oder Noppen) ist mit der ersten Tür dort anzuhalten
- Doppelhaltestellen sind bei Halt an hintere Position doppelt zu bedienen, falls noch Fahrgäste zu- oder aussteigen möchten
- Rampe bei Ein-/Ausstieg mobilitätseingeschränkter Personen nutzen (Meldung im IBIS anschließend absetzen - Rampe benutzt)
- Fahrgastwechsel durch Türfreigabe oder Zentral öffnen einleiten
- Beenden des Fahrgastwechsels erst nach Sicherstellen, dass kein Fahrgast gefährdet wird
- Abfahrt ohne Behinderung von Personen an der Haltestelle
§31 Mitnahme von Kunden bei Ein- und Aussetzfahrten
Was sind Ein- und Aussetzfahrten?
- Betirebsfahrten vom/zum Betriebshof
- Fahrten in die oder aus der Wendestelle (von Ankunfts- zur Abfahrtshaltestelle)
Was ist dabei zu beachten?
- keine Fahrgäste mehr im Fahrzeug (an der Endhaltestelle durch den Zug gehen)
- Betriebsangehörige (auch in zivil) dürfen mitgenommen werden
§32 Ausgabe und Prüfen von Fahrausweisen
Wie ist mit Automaten und Entwertern umzugehen?
- Störungen an Fahrkartenautomaten und Entwertern sind der Leitstelle zu melden
- Kunden, die trotz Bezahlung am Automaten keinen Fahrausweis oder Wechselgeld erhalten, ist der Sachverhalt, wenn angefordert, zu bestätigen
- Missbrauch von Fahrausweisen ist der Leitstelle zu melden
§33 Verhalten während der Fahrt
Was ist erlaubt und was ist nicht erlaubt?
- Essen und Trinken während der Fahrt ist nicht gestattet
- Mobiltelefone, Radio, Navigationsgeräte oder Geräte zur Wiedergabe oder Aufnahme dürfen nicht benutzen werden
- keine Unterhaltungen (auch nicht mit Kollegen auf dem Weg zum Ablöseort)
- Auskünfte dürfen bei Stillstand des Zuges gegeben werden
- betriebliche Gespräche mit Vorgesetzten und Anordnungsbefugten sind erlaubt
§34 Anschlussbeziehungen
Was sind Anschlussbeziehungen und was muss dabei beachtet werden?
- an Umsteigehaltestellen auf Anschlüsse achten
- planmäßige Anschlüsse gewähren (vermerkt in Wagenkarte und Information im Bordcomputer)
- zufällige Anschlüsse sind im Sinne des Kundendienstes zu gewähren
§35 Verhalten an Endhaltestellen
Was ist zu beachten?
- Zug gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern
- bei DUnkelheit mindestens mit eingeschaltetem Standlicht abstellen
- Überprügen auf Beschädigungen innen und außen - Schäden melden und evtl. Beweisstücke sichern
- Fundsachen (durch die Bahn gehen)
- an kombinierter End-/Abfahrtshaltestelle (SC, PLN) den Fahrgästen Einstieg ermöglichen
- KA nach Ankunft in der Endhaltestelle in Abfahrtshaltestelle vorfahren, sofern man in der Wendepause im Fahrzeug verbleibt
- Vorgesetzte, Anordnungsbefugte und Mitarbeiter des Kontrolldienstes dürfen über die Endhaltestelle hinaus mit in die Wendestelle fahren (bei Unsicherheit ausweisen)