DFStrab - Dienstanweisung für den Fahrdienst mit Straßenbahnen
Anhang 2 Funkordnung
1 Allgemeines
Wofür braucht man Betriebsfunk?
- Betriebsfunk ist ausschließlich zum Austausch betrieblicher Nachrichten zu nutzen
- Funkdisziplin ist einzuhalten
- Begrenzung der Übertragung auf das unbedingt notwendige Maß beschränken
- unzulässig
- Benutzung des Betriebsfunks durch Betriebsfremde
- Übermittlung von Nachrichten, die gegen Gesetze verstoßen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden
- Austausch außerdienstlicher Mitteilungen
- Übetragung von Musik
- Nennung von Personennamen
- Übermittlung von Notrufen für Dritte, die dem Inhalt nach Anruf der Telefonnummern 110 oder 112 rechtfertigen
- Funkgeräte nuteznde Mitarbeiter müssen in die Bedienung der Funkgeräte und über die Funkordnung eingewiesen sein
- Bedienung der Funkgeräte nach Möglichkeit bei Stillstand des Fahrzeuges
- Funkgeräte sind vor unberechtigter Nutzung, Beschädigung und Verlsut zu schützen
- bei nicht ausreichender Qualität der Funkverbindung kann Leitstelle über IBIS-Rückfallebene (GSM -Telefonie) verständigt werden
- bei weiterhin erfolgloser Nachrichtenübermittlung oder Störungen des Funkgerätes Leitstelle über andere Funkteilnehmer oder alternative Kommunikationsmittel (z.B. Mobiltelefon) verständigen
- außer Straßenbahnen und Omnibussen müssen auch alle mit Funkgeräten ausgestatteten Einsatzfahrzeuge ständig über Funk erreichbar sein
- zeitweiliges Ausschalten oder Verlassen des Funkgerätes während der Dienstdurchführung ist der Leitstelle mitzuteilen
- fahrdienstliche Anweisungen immer deutlich formulieren
- bei Anweisung einer vom Fahrplan abweichenden Fahrtroute sind grundsätzlich Start- und Zielpunkt, sowie Besonderheiten anzugeben
2 Rufnamen, Rufzahl
- alle eingesetzten Funkgeräte haben den Rufnamen "GUNDI" und dazugehörige Rufzahl
- Rufname und Rufzahl bilden die Kennung
- Leitstelle hat Kennung "GUNDI 1"
- Rufzahl ergibt sich aus der Betriebsnummer der Straßenbahn, bzw. des Omnibusses
- sonstige Fahrzeuge und Handsprechfunkgeräte erhalten gesonderte Rufzahlen
- Funkgeräte sind mit Rufzahl zu beschriften
3 Verhalten in Notfällen
- in Notsituationen Unfallnotruftaste bedienen (ermöglicht der Leitstelle den Aufbau einer Funkverbindung mit hoher Priorität)
- bei Bedrohungslage Überfalltaster betätigen (bidirektionale Verbindung zur Leitstelle wird aufgebaut; Fahrer kann sich ohne Nutzung der Sprechtaste mit Leitstelle verständigen)
4 Funksprechverkehr
- alle Funkgespräche sind kurz und sachlich zu halten
- Telegram-Stil nutzen
- angemessenes Sprechtempo
- Höflichkeitsform anwenden (Sie-Form)
- Funksprechverkehr wird aufgezeichnet
5 Gesprächsabwicklung
5.1 Fahrzeug → Leitstelle
- Sprechwunschtaste betätigen
- auf Antwort der Leitstelle warten
- Leitstelle eröffnet Ansprache an den Rufenden
- beispielhafter Ablauf:
| Wer? | Was? |
|---|---|
| Leitstelle | Gundi xxx für Gundi 1 kommen |
| Fahrzeug | Hier Gundi xxx |
| Gundi xxx übermittelt die dienstliche Information | |
| Leitstelle | Gundi 1 bestätigt durch Wiederholung der wesentlichen Informationen den Empfang |
| Fahrzeug | Gundi xxx bestätigt die Richtigkeit der Informationen mit dem Wortlaut "richtig" |
| Leitstelle | Gundi 1 beendet das Gespräch mit dem Wortlaut "Danke. Ende." |
5.2 Leitstelle → Fahrzeug
- Leitstelle eröffnet Ansprache mittels Selektivruf
- beispielhafter Ablauf:
| Wer? | Was? |
|---|---|
| Leitstelle | Gundi xxx für Gundi 1 kommen |
| Fahrzeug | Gundi xxx hört |
| Leitstelle | Gundi 1 übermittelt die dienstliche Information |
| Fahrzeug | Gundi xxx bestätigt durch Wiederholung der wesentlichen Information den Empfang |
| Leitstelle | Gundi 1 bestätigt die Richtigkeit der Informationen mit dem Wortlaut "Richtig. Danke. Ende." |
5.3 Durchsagen der Leitstelle auf das Fahrzeug
- Leitstellehat Möglichkeit, Informationen an Fahrgäste oder Fahrbedienstete zu übermitteln
- Informationen müssen nicht quittiert werden
- wurden Informationen vom Fahrbediensteten nicht vollständig aufgenommen, erneute Informationsübermittlung gemäß 5.1 erneut anfordern
| Wer? | Was? |
|---|---|
| Leitstelle | Gundi xxx für Gundi 1 kommen |
| Fahrzeug | Gundi xxx hört |
| Leitstelle | Gundi 1 übermittelt die dienstliche Information |
| Fahrzeug | Gundi xxx bestätigt durch Wiederholung der wesentlichen Information den Empfang |
| Leitstelle | Gundi 1 bestätigt die Richtigkeit der Informationen mit dem Wortlaut "Richtig. Danke. Ende." |
6 Rufzeichen
- folgende Rufzeichen werden als Grundsatz verwendet:
| Rufzeichen | Beschreibung |
|---|---|
| Gundi 1 | Leitstelle |
| Gundi xxx | xxx = Fahrzeugnummer |
| Gundi 100 | KT4D 001 |
| Gundi xxx | Handfunkgeräte |
| Gundi 5xxx | Fahrzeuge Subunternehmer |
| Gundi 9xxx | Fahrzeuge Subunternehmer |