DFStrab - Dienstanweisung für den Fahrdienst mit Straßenbahnen

Anhang 2 Funkordnung

1 Allgemeines

Wofür braucht man Betriebsfunk?

  • Betriebsfunk ist ausschließlich zum Austausch betrieblicher Nachrichten zu nutzen
  • Funkdisziplin ist einzuhalten
  • Begrenzung der Übertragung auf das unbedingt notwendige Maß beschränken
  • unzulässig
    • Benutzung des Betriebsfunks durch Betriebsfremde
    • Übermittlung von Nachrichten, die gegen Gesetze verstoßen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden
    • Austausch außerdienstlicher Mitteilungen
    • Übetragung von Musik
    • Nennung von Personennamen
  • Übermittlung von Notrufen für Dritte, die dem Inhalt nach Anruf der Telefonnummern 110 oder 112 rechtfertigen
  • Funkgeräte nuteznde Mitarbeiter müssen in die Bedienung der Funkgeräte und über die Funkordnung eingewiesen sein
  • Bedienung der Funkgeräte nach Möglichkeit bei Stillstand des Fahrzeuges
  • Funkgeräte sind vor unberechtigter Nutzung, Beschädigung und Verlsut zu schützen
  • bei nicht ausreichender Qualität der Funkverbindung kann Leitstelle über IBIS-Rückfallebene (GSM -Telefonie) verständigt werden
  • bei weiterhin erfolgloser Nachrichtenübermittlung oder Störungen des Funkgerätes Leitstelle über andere Funkteilnehmer oder alternative Kommunikationsmittel (z.B. Mobiltelefon) verständigen
  • außer Straßenbahnen und Omnibussen müssen auch alle mit Funkgeräten ausgestatteten Einsatzfahrzeuge ständig über Funk erreichbar sein
  • zeitweiliges Ausschalten oder Verlassen des Funkgerätes während der Dienstdurchführung ist der Leitstelle mitzuteilen
  • fahrdienstliche Anweisungen immer deutlich formulieren
  • bei Anweisung einer vom Fahrplan abweichenden Fahrtroute sind grundsätzlich Start- und Zielpunkt, sowie Besonderheiten anzugeben

2 Rufnamen, Rufzahl

  • alle eingesetzten Funkgeräte haben den Rufnamen "GUNDI" und dazugehörige Rufzahl
  • Rufname und Rufzahl bilden die Kennung
  • Leitstelle hat Kennung "GUNDI  1"
  • Rufzahl ergibt sich aus der Betriebsnummer der Straßenbahn, bzw. des Omnibusses
  • sonstige Fahrzeuge und Handsprechfunkgeräte erhalten gesonderte Rufzahlen
  • Funkgeräte sind mit Rufzahl zu beschriften

3 Verhalten in Notfällen

  • in Notsituationen Unfallnotruftaste bedienen (ermöglicht der Leitstelle den Aufbau einer Funkverbindung mit hoher Priorität)
  • bei Bedrohungslage Überfalltaster betätigen (bidirektionale Verbindung zur Leitstelle wird aufgebaut;  Fahrer kann sich ohne Nutzung der Sprechtaste mit Leitstelle verständigen)

4 Funksprechverkehr

  • alle Funkgespräche sind kurz und sachlich zu halten
  • Telegram-Stil nutzen
  • angemessenes Sprechtempo
  • Höflichkeitsform anwenden (Sie-Form)
  • Funksprechverkehr wird aufgezeichnet

5 Gesprächsabwicklung

5.1 Fahrzeug → Leitstelle

  • Sprechwunschtaste betätigen
  • auf Antwort der Leitstelle warten
  • Leitstelle eröffnet Ansprache an den Rufenden
  • beispielhafter Ablauf:
Wer? Was?
Leitstelle Gundi xxx für Gundi 1 kommen
Fahrzeug Hier Gundi xxx
Gundi xxx übermittelt die dienstliche Information
Leitstelle Gundi 1 bestätigt durch Wiederholung der wesentlichen Informationen den Empfang
Fahrzeug Gundi xxx bestätigt die Richtigkeit der Informationen mit dem Wortlaut "richtig"
Leitstelle Gundi 1 beendet das Gespräch mit dem Wortlaut "Danke. Ende."

5.2 Leitstelle → Fahrzeug

  • Leitstelle eröffnet Ansprache mittels Selektivruf
  • beispielhafter Ablauf:
Wer? Was?
Leitstelle Gundi xxx für Gundi 1 kommen
Fahrzeug Gundi xxx hört
Leitstelle Gundi 1 übermittelt die dienstliche Information
Fahrzeug Gundi xxx bestätigt durch Wiederholung der wesentlichen Information den Empfang
Leitstelle Gundi 1 bestätigt die Richtigkeit der Informationen mit dem Wortlaut "Richtig. Danke. Ende."

5.3 Durchsagen der Leitstelle auf das Fahrzeug

  • Leitstellehat Möglichkeit, Informationen an Fahrgäste oder Fahrbedienstete zu übermitteln
  • Informationen müssen nicht quittiert werden
  • wurden Informationen vom Fahrbediensteten nicht vollständig aufgenommen, erneute Informationsübermittlung gemäß 5.1 erneut anfordern
Wer? Was?
Leitstelle Gundi xxx für Gundi 1 kommen
Fahrzeug Gundi xxx hört
Leitstelle Gundi 1 übermittelt die dienstliche Information
Fahrzeug Gundi xxx bestätigt durch Wiederholung der wesentlichen Information den Empfang
Leitstelle Gundi 1 bestätigt die Richtigkeit der Informationen mit dem Wortlaut "Richtig. Danke. Ende."

6 Rufzeichen

  • folgende Rufzeichen werden als Grundsatz verwendet:
Rufzeichen Beschreibung
Gundi 1 Leitstelle
Gundi xxx xxx = Fahrzeugnummer
Gundi 100 KT4D 001
Gundi xxx Handfunkgeräte
Gundi 5xxx Fahrzeuge Subunternehmer
Gundi 9xxx Fahrzeuge Subunternehmer